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Ist die Nase nicht nur in ihrer Form, sondern zusätzlich in ihrer Funktion beeinträchtigt, ist eine funktionelle Nasenoperation in der gleichen Sitzung möglich, bzw. erforderlich. In der Regel handelt es sich um Verbiegungen der Nasenscheidewand oder/und Vergrößerungen der Nasenmuscheln, oder Verengungen der Nasenklappe.
Bei bestehenden Nasennebenhöhlenerkrankungen bietet es sich an, diese in gleicher Sitzung durch minimalinvasive, endoskopische OP-Techniken zu beheben. Was bei Ihnen genau zur Behinderung der Nasenatmung führt, wird nach einer ausführlichen Untersuchung festgestellt.
So ist das Ergebnis einer Nasenkorrektur nicht nur ein attraktives Äußeres, sondern vor allem eine verbesserte Nasenatmung und ein belüftetes Nasennebenhöhlensystem.
Besteht eine nachweisbare Behinderung der Nasenatmung übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für diesen Teil der Operation.
Ästhetische Korrekturen zur Verbesserung des Aussehens sind nicht medizinisch notwendig und werden daher nicht von der Krankenkasse übernommen, d.h., bei einer zusätzlichen äußeren Korrektur oder einer rein ästhetischen Korrektur kommen Kosten auf Sie zu.
Diese Kosten variieren individuell je nach operativem Aufwand und Operationsdauer. Nach ausführlicher Untersuchung und Beratung erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag.
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