Falls aus onkologischen Gründen eine modifiziert radikale Mastektomie (komplette Entfernung der Brustdrüse), eine hautsparende Mastektomie (Entfernung des Drüsengewebes unter Belassung des Hautmantels und der Brustwarze) oder die Entfernung von großen Anteilen der Brust erfolgen musste, wird mit der Patientin die Möglichkeit eines Wiederaufbaus der Brust bis hin zum Wiederaufbau der Brustwarze und der Pigmentierung des Warzenhofes besprochen. Dieser Prozess beinhaltet also in jedem Fall mehrere Schritte und kann als Sofort- oder Intervallrekonstruktion durchgeführt werden. Der Krankheitsverlauf wird dadurch nicht beeinflusst.
Es gibt verschiedene Verfahren, mit denen die Brust wieder aufgebaut werden kann, zum Beispiel:
- mit einem Implantat
- mit einem Implantat gemeinsam mit körpereigenem Gewebe
- oder ausschließlich mit körpereigenem Gewebe, das vom Rücken oder vom Bauch (TRAM-Flap oder DIEP-Flap) gewonnen wird.
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Bei der Sofortrekonstruktion erfolgt der Wiederaufbau gleichzeitig mit der Entfernung der erkrankten Brust, also in einer Operation.
Bei der Intervallrekonstruktion erfolgt der Wiederaufbau nach Abschluss der onkologischen Therapie.
Falls im Rahmen der adjuvanten (unterstützend) Therapie eine Bestrahlung der Brustwand durchgeführt werden musste, sollten mindestens 6 bis 8 Monate nach Beendigung der Bestrahlung abgewartet werden.
Für viele Patientinnen ist es während der Planung der primären Therapie aus psychischen Gründen zunächst nicht möglich, eine Entscheidung zur Sofortrekonstruktion zu treffen. Dann kann es besser sein, den Wiederaufbau später durchzuführen (Intervallrekonstruktion). In der Zwischenzeit können sich die Patientinnen ausführlich über die in Frage kommenden Operationsverfahren informieren.
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