Korrekturen abstehender Ohren sind der häufigste Grund für eine Operation in diesem Bereich. Diese können schon ab dem 5. bis 6. Lebensjahr durchgeführt werden, da das Ohr in diesem Alter bereits endgültig ausgebildet ist.
Die Operation kann in örtlicher Betäubung durchgeführt werden, bei Kindern ist gegebenenfalls eine Vollnarkose erforderlich. Form, Größe und Stellung der Ohren werden durch feine Knorpelschnitte und Nähte positiv verändert.
Die Schnittführung erfolgt hinter der Ohrmuschel, sodass die Narben später unauffällig bleiben.
Nach der Operation sollte für eine Woche Tag und Nacht ein Stirnband getragen werden, für weitere sechs Wochen nur noch nachts. Auf diese Weise wird verhindert, dass durch eine unvorsichtige Bewegung das Ohr „umklappt“ und die zarten Fäden ausreißen.
Neben der Korrektur von abstehenden Ohren können auch Ohrläppchen verkleinert werden, bzw. ausgerissene Ohrlöcher operativ versorgt werden, so dass wieder ein harmonisches und ästhetisch ansprechendes Ohrläppchen entsteht.